Das französische Gesundheitssystem stützt sich auf eine Vielzahl von Strukturen: ambulante Versorgung, stationäre Versorgung in Krankenhäusern und sozialmedizinische Versorgung für gebrechliche und ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen.
Es beruht auf der Wahlfreiheit des Patienten und des Bewohners: Jeder Patient kann seinen Hausarzt, einen Facharzt, seine Gesundheitseinrichtung und seine Unterbringungsstruktur frei wählen, und zwar sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.
In Frankreich werden fünf Kategorien von Akteuren des Gesundheitssystems unterschieden.
Anbieter von Gesundheitsleistungen, die Folgendes umfassen:
Hersteller von Gesundheitsgütern und
-dienstleistungen wie die Pharmaindustrie, die marktwirtschaftlichen Überlegungen folgen.
Öffentliche Institutionen :
Finanziers mit unterschiedlichem Status: gesetzliche und zusätzliche Krankenversicherungen sowie private Haushalte.
Nutznießer, d. h. Patienten, Freiwillige im Krankenhaus, Verbände im medizinisch-sozialen Bereich und ältere Menschen, die die Gesundheitsdemokratie am Leben erhalten.
Diese zielt darauf ab, alle Akteure des Gesundheitswesens in die Entwicklung und Umsetzung der Gesundheitspolitik einzubeziehen, und zwar im Geiste des Dialogs und der Abstimmung.
Das Krankenhaussystem in Frankreich wird vom öffentlichen Sektor dominiert – 62% der Einrichtungen gehören diesem an, sie stellen rund 80% der Krankenhausbetten. Die Finanzierung der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen und der privaten Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, erfolgt im Wesentlichen über die leistungsabhängige Vergütung sowie über die zusätzliche jährliche Zuweisung (DAC).
Diese Mittel werden hauptsächlich von der Krankenversicherung gezahlt; der Restbetrag entspricht dem, was von den Kranken und ihren Krankenkassen gezahlt wird.
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In Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung:
Der Staat gibt zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vor, die Versicherten und Beitragszahler sowie die Leistungserbringer organisieren sich jedoch selbst in Verbänden, die in eigener Verantwortung die medizinische Versorgung der Bevölkerung übernehmen.
Zu den Einrichtungen der Selbstverwaltung gehören unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Sie sind hoheitlich handelnde Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die genannten Einrichtungen sind jeweils in gemeinsamen, bundesweit tätigen Verbänden organisiert. Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bilden sie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit Sitz in Berlin.
Der G-BA ist das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Hier beraten Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen sowie der Leistungserbringer gemeinsam mit der Patientenvertretung und den unparteiischen Mitgliedern die medizinischen Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen und therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen. Des Weiteren hat der G-BA wichtige Aufgaben im Bereich Qualitätsmanagement und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.
Der G-BA erlässt Richtlinien, die für alle Versicherten, die gesetzlichen Krankenkassen und die an der Versorgung beteiligten Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer verbindlich sind.
Krankenhäuser können in öffentlicher, frei-gemeinnütziger oder privater Trägerschaft betrieben werden.
Die Finanzierung der Krankenhäuser erfolgt i.d.R. durch die Krankenkassen (Betriebskosten sollen durch Fallkostenpauschalen abgedeckt werden) und die Bundesländer (Investitionskosten).
Das Deutsche Krankenhausverzeichnis ist das offizielle Verzeichnis der deutschen Krankenhäuser und deren Leistungen.
Es erlaubt eine differenzierte Suche beispielsweise nach Krankheitsbildern, Bundesländern und Orten / Postleitzahlen können.
In Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung:
Der Staat gibt zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vor, die Versicherten und Beitragszahler sowie die Leistungserbringer organisieren sich jedoch selbst in Verbänden, die in eigener Verantwortung die medizinische Versorgung der Bevölkerung übernehmen.
Zu den Einrichtungen der Selbstverwaltung gehören unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Sie sind hoheitlich handelnde Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die genannten Einrichtungen sind jeweils in gemeinsamen, bundesweit tätigen Verbänden organisiert. Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bilden sie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit Sitz in Berlin.
Der G-BA ist das wichtigste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Hier beraten Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen sowie der Leistungserbringer gemeinsam mit der Patientenvertretung und den unparteiischen Mitgliedern die medizinischen Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen und therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen. Des Weiteren hat der G-BA wichtige Aufgaben im Bereich Qualitätsmanagement und der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.
Der G-BA erlässt Richtlinien, die für alle Versicherten, die gesetzlichen Krankenkassen und die an der Versorgung beteiligten Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer verbindlich sind.
Krankenhäuser können in öffentlicher, frei-gemeinnütziger oder privater Trägerschaft betrieben werden.
Die Finanzierung der Krankenhäuser erfolgt i.d.R. durch die Krankenkassen (Betriebskosten sollen durch Fallkostenpauschalen abgedeckt werden) und die Bundesländer (Investitionskosten).
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