In Frankreich gibt es zwei Arten von Pflegeheimen für ältere Menschen: EHPAD (Einrichtungen für die Unterbringung pflegebedürftiger älterer Menschen) und USLD (Langzeitpflegeeinheiten).
EHPADs sind Pflegeheime mit Zimmerunterbringung und stellen die am weitesten verbreitete Form von Einrichtungen für ältere Menschen dar. Einige von ihnen bieten eine Tagesbetreuung an. EHPADs richten sich an Personen, die in der Regel über 60 Jahre alt sind und im Alltag Hilfe und Pflege benötigen; sie haben die Aufgabe :
Pflegeheime können selbständige bis stark pflegebedürftige Personen aufnehmen und sind in der Lage, Bewohner mit Alzheimer und verwandten Krankheiten aufzunehmen. Sie müssen über eine angemessene Ausstattung verfügen und medizinisches und paramedizinisches Personal beschäftigen, dessen Anzahl je nach Aufnahmekapazität der Einrichtung und durch Verhandlungen im Rahmen einer dreiseitigen Vereinbarung (EHPAD – Departementsrat – regionale Gesundheitsbehörde) festgelegt wird.
Die Betreuung in einem EHPAD ist umfassend: Die Bewohner und ihre Angehörigen werden von der gesamten täglichen Hauswirtschaft entlastet.
Die EHPADs bieten :
Das Portal „Pour les personnes agées“ bietet eine detaillierte Suche nach Ort und Postleitzahl. Nachfolgend finden Sie Links zu Suchergebnissen nach Departement:
Die „petites unités de vie“ sind kleine Pflegeheime mit weniger als 25 Plätzen, die eine Vereinbarung mit dem Departementsrat und der ARS (Agence régionale de santé) unterzeichnet haben. Die Funktionsweise der kleinen Lebenseinheiten ist die gleiche wie die eines klassischen EHPAD, jedoch innerhalb einer kleineren Struktur.
Durch das Angebot einer Tagesbetreuung bieten einige spezialisierte Pflegeheime und autonome Zentren eine individuelle Betreuung der aufgenommenen Personen und meist auch eine Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Ziel ist es, älteren Menschen mit eingeschränkter Selbständigkeit zu ermöglichen, so lange wie möglich in ihrem gewohnten Lebensumfeld zu bleiben.
Ältere Menschen, die zu Hause leben, können für einen oder mehrere Tage pro Woche in eine Einrichtung aufgenommen werden, die eine Tagesbetreuung anbietet.
Der Besuch einer Tagesstätte trägt dazu bei, die Selbständigkeit dank der angebotenen angepassten Aktivitäten zu erhalten. Diese Zeit außerhalb der Wohnung trägt auch dazu bei, die Isolation zu durchbrechen und den Angehörigen Zeit für ihre eigenen Aktivitäten zu verschaffen.
Es werden verschiedene Aktivitäten zur Förderung der körperlichen, sensorischen und kognitiven Stimulation sowie Maßnahmen zur Förderung einer besseren Ernährung und Maßnahmen, die zum Wohlbefinden beitragen, durchgeführt.
Ein Team aus Fachkräften verschiedener Fachrichtungen leitet und betreut die Tagesbetreuung.
Die Tagesbetreuung ist den ganzen Tag über geöffnet. Einige Tagesstätten bieten die Möglichkeit, entweder halbtags oder ganztags zu kommen. In diesem Fall essen die Personen vor Ort zu Mittag.
Das Portal „Pour les personnes agées“ bietet eine detaillierte Suche an, sie können nach verschiedenen Kriterien verfeinern (Status, Art der Unterkunft, Art der Betreuung, Zimmertyp, besondere Betreuung) :
Ein USLD (Unité de soins de longue durée) ist eine Unterkunfts- und Pflegeeinrichtung für Personen, deren Zustand eine ständige medizinische Überwachung erfordert. Sie sind an ein Krankenhaus angegliedert. Die medizinischen Mittel, die dort eingesetzt werden, sind umfangreicher als in einem Pflegeheim, die angebotene Betreuung ist umfassend: Die Einrichtung kümmert sich um das tägliche Leben und die Koordination der Pflege.
Eine Suche ist möglich (Departement, Postleitzahl oder Gemeinde eingeben; Filter „ESLD“ anwenden) unter :
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Wenn ältere Menschen Unterstützungs- oder Pflegebedarf haben und ein Wohnen zu Hause nicht mehr möglich ist, sind alternative Wohnmöglichkeiten gefragt, die deren Bedürfnissen am ehesten entsprechen.
In den Wohnangeboten werden unterschiedliche Leistungen (z.B. Verpflegung, Betreuung, Pflege) vorgehalten.
In Rheinland-Pfalz werden beim „Wohnen in Einrichtungen“ vier Kategorien unterschieden:
Eine detaillierte Suchfunktion bietet das Sozialportal des Landes Rheinland-Pfalz.
Bei der Kurzzeitpflege beträgt die maximale Wohndauer beträgt drei Monate. Das Wohnangebot kann in einem eigenen Gebäude oder in einer anderen Wohnform integriert sein.
Im Allgemeinen werden alle notwendigen Betreuungs-, Pflege- und Unterstützungsleistungen einschließlich Verpflegung von einem Anbieter erbracht (Vollversorgung).
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Betreute Wohngruppen sind noch relativ neu; nicht überall finden sich entsprechende Angebote. Hier leben ältere Menschen mit Pflege- und/oder Unterstützungsbedarf zusammen. Im Gegensatz zu selbstorganisierten Wohngemeinschaften werden betreute Wohngruppen oft von ambulanten Pflegediensten, Wohnungsgesellschaften und anderen Leistungserbringern gegründet. In solchen eigenständig betreuten Wohngruppen mit bis zu zwölf Bewohnerinnen und Bewohnern können Pflege-, Teilhabe- und andere Unterstützungsleistungen und Verpflegung von unterschiedlichen Anbietern individuell in Anspruch genommen werden. Mit dem Vermieter schließen alle Bewohnerinnen und Bewohner ein eigenes Mietverhältnis.
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Seniorenresidenzen und andere Wohneinrichtungen vermieten einen abgeschlossenen Wohnraum. Das sind in der Regel Appartements für 1 oder 2 Personen. Gleichzeitig können Leistungen wie Reinigung, Wäscheversorgung und Verpflegung in Anspruch genommen werden. Bei beginnender Pflegebedürftigkeit muss man sich einen Pflegedienst suchen und die notwendigen Pflegeleistungen mit diesem vereinbaren.
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Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für ältere, in der Regel pflegebedürftige Menschen bieten alle notwendigen Leistungen. Wohnraum, Verpflegung, Pflege-, Teilhabe- oder andere Unterstützungsleistungen werden gegen Zahlung eines Entgeltes zur Verfügung gestellt oder vorgehalten. Diese Einrichtungen haben unterschiedliche Größen, die Bewohnerinnen und Bewohner wohnen in der Regel in einem Einzel- oder Zweibettzimmer. Eine regelmäßige Überprüfung dieser Einrichtungen findet durch die Landesbehörden statt.
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